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  • AutorenbildGSF Immo Team

Sonnenstrom vom Kirchendach

Um herauszufinden, wie realistisch es ist, das Ziel „Klimaneutralität 2035“ der Nordkirche zu erreichen, hat die GSF Gesellschaft für Immobilienberatung mbH in den letzten Monaten intensiv mit Kirchengemeinden gesprochen. Neben der Frage nach Fernwärme kam immer wieder die Frage nach Solarstrom auf.


Kirchendächer haben oft große Flächen, auf denen man die Sonneneinstrahlung sehr gut nutzen könnte. Nur, kann man eine Photovoltaikanlage einfach so auf ein Kirchendach montieren? Wir haben Sebastian B. Walther, Rechtsanwalt bei adesse anwälte, hierzu befragt.


 

Herr Walther, als Immobilienrechtsanwalt kommen im Zuge der Transformation des Immobiliensektors hin zur Nachhaltigkeit derzeit große Aufgaben auf Sie zu. Wieso ist Kirche in diesem Zusammenhang ein wichtiges Thema für Sie?


Herr Walther: Kirchendächer bieten aufgrund ihrer oft großen und unverschatteten Flächen ein erhebliches Potenzial für die Solarstromproduktion. Dies steht im Einklang mit den Zielen der Energiewende und der Förderung erneuerbarer Energien. Darüber hinaus können Kirchengemeinden durch die Nutzung von Solaranlagen eine Vorbildfunktion in der Gemeinschaft übernehmen und so einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Angesichts der erwarteten Preissteigerungen für konventionelle Energiequellen bieten Solaranlagen nicht nur eine umweltfreundliche, sondern auch eine wirtschaftlich vorteilhafte Alternative, die langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann.


Wo liegt aus Ihrer Sicht der Knackpunkt beim Aufbringen von Solaranlagen auf Kirchendächer?


Herr Walther: Ein zentraler Knackpunkt beim Aufbringen von Solaranlagen auf Kirchendächern ist die Balance zwischen dem Erhalt des kulturellen und historischen Erbes und der Notwendigkeit, moderne Energielösungen zu integrieren. Viele Kirchengebäude stehen unter Denkmalschutz, was besondere Anforderungen an die Installation solcher Anlagen stellt. War die Rechtsprechung hinsichtlich der Errichtung von Solardächern auf denkmalgeschützten Gebäuden in der Vergangenheit noch skeptisch, ist mittlerweile wegen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes in der rechtlichen Abwägung eine Trendumkehr zu beobachten. Möglich wird, was in der Vergangenheit nicht möglich war. Dies ermutigt dazu, innovative Ansätze zu verfolgen und mit den zuständigen Behörden klug zusammenzuarbeiten, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.


Was raten Sie den Kirchengemeinden?


Herr Walther: Eine gründliche Untersuchung der technischen Möglichkeiten und der rechtlichen Rahmenbedingungen wird den Kirchengemeinden dringend empfohlen. Es ist von entscheidender Bedeutung, in einen klugen Austausch mit den zuständigen Behörden einzutreten. Auch die finanziellen Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Fördermöglichkeiten, sollten sorgfältig bewertet werden. Eine transparente Kommunikation über die geplanten Maßnahmen fördert nicht nur deren Umsetzung, sondern stärkt auch die Vorbildfunktion der Kirchengemeinden bei der Transformation des Immobiliensektors.


Herr Walther, wir danken für diesen interessanten Einblick.


 

Wer mehr zu diesem Thema wissen oder Herrn Walther direkt Fragen stellen möchte, ist herzlich eingeladen an unserer Online-Veranstaltung „Haben Sie schon Photovoltaik auf dem Kirchendach?“ am 22.05.2024 von 17:00 – 18:30 Uhr, Referent Sebastian B. Walther, teilzunehmen. Melden Sie sich gerne unter info@gsf-immo.de an, daraufhin übersenden wir Ihnen den Veranstaltungslink.

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